Externer GGB
Externer Gefahrgutbeauftragter für Ihr Unternehmen
Erfüllung Ihrer Pflichten nach der Schweizer Gefahrgutbeauftragtenverordnung, GGBV
Jede Unternehmung, die Gefahrgüter über eine zulässige Menge hinaus befördert, muss einen Gefahrgutbeauftragten (GGB) ernennen. Der GGB ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Für die Strasse sind dies primär die internationalen Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter das ADR. Das SDR präzisiert für die Schweiz in einigen Fällen die Vorschriften des ADR und in der GGBV ist die rechtliche Grundlage für die Ernennung und Pflichten des GGB gegeben.
Gefahrgutbeauftragte können Angehörige der Unternehmung sein oder auch externe Personen. Der Gefahrgutbeauftragte muss also nicht zwingend im Unternehmen angestellt sein für den er die Funktion des Gefahrgutbeauftragten wahrnimmt. Ihre Unternehmung kann einen externen Gefahrgutbeauftragten beauftragen, welcher die Aufgaben des GGB für Ihr Unternehmen wahrnimmt. Die Gefahrgutexperten von GfG Gesellschaft für Gefahrgut mbH sind darauf spezialisiert und übernehmen gerne professionell und kompetent die Aufgabe als externer GGB für Sie!
Aufbau eines wirkungsvollen Gefahrgutmanagements
Wollen Sie auch, dass Ihre Produkte sicher transportiert und umgeschlagen werden? Dann setzen Sie auf uns. Wir sorgen dafür, dass bei allen Transporten nationale und internationale Vorschriften eingehalten werden. Unsere Erfahrungen und unser Gefahrgut-know-how geben wir gerne an Sie weiter. Wir kennen und leben die weltweiten Transport Safety Standards und vermitteln auch verlässliche Logistikpartner. Somit können wir eine leistungsfähige Gefahrgut-Organisation entweder für Sie neu aufbauen oder Ihre vorhandene weitgehend optimieren.
Erstellung von Beförderungsdokumenten für Land-, See-, und Lufttransport
Falls Sie Dokumentationen für Ihre Gefahrgutsendungen benötigen, können Sie uns damit beauftragen. Dazu gehören das Beförderungspapier für Strassentransporte, die Shipper`s Declaration für Luftfracht oder die IMO-Erklärung für Seefracht. Unsere Gefahrgutexperten sind nach den neuesten IATA-, ICAO- und IMO-Vorschriften (IMDG- Code) und ADR/RID/SDR trainiert und verfügen über die erforderliche Erfahrung in der Ausstellung der Beförderungsdokumente. Sprechen Sie mit uns, wir finden die passende Lösung für Sie!